Dann mal los! Zuerst eine Frage:
Darfst Du überhaupt wählen?
Dazu musst Du drei Bedingungen erfüllen:
- Du musst die deutsche Staatsbürgerschaft haben.
- Du musst mindestens 18 Jahre alt sein.
- Du musst seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen.
Wenn Du noch keine 18 Jahre alt bist, darfst Du den Bundestag nicht wählen. Das steht so im Grundgesetz (Artikel 38).
Wichtig: Entscheidend ist dein Alter am Wahltag. In Deutschland ist das der 23. Februar. Bist Du zu diesem Zeitpunkt noch keine 18 Jahre alt, darfst Du leider nicht an der Bundestagswahl teilnehmen.
Allerdings gibt es andere Wahlen, bei denen Du schon mit 16 wählen darfst: bei vielen Kommunalwahlen, einigen Landtagswahlen und auch bei der Wahl zum Europäischen Parlament.
Schulen können am Projekt „Juniorwahl“ teilnehmen, um auch jüngere Schülerinnen und Schüler über das Wählen zu informieren. Mehr Informationen dazu findest Du hier: Die Juniorwahl zur Bundestagswahl 2025 (juniorwahl.de) .
Auch wenn Du als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger im Ausland lebst, bist Du eventuell wahlberechtigt. Das ist allerdings etwas komplizierter:
Du bist dann wahlberechtigt, wenn Du in den letzten 25 Jahren und nach deinem 14. Geburtstag mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gewohnt hast.
Wahlberechtigt kannst Du als Deutscher oder Deutsche im Ausland außerdem sein, wenn Du aus anderen Gründen mit den politischen Verhältnissen in Deutschland „persönlich und unmittelbar“ vertraut und „betroffen“ bist. Wann das der Fall sein kann, erfährst Du hier: Beispiele (bundeswahlleiterin.de)
Wenn Du jetzt wählen willst, musst Du einen Antrag stellen: Denn die Wahlbehörde weiß sonst nicht, dass Du wählen willst. Dafür musst Du dich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen bei der für Dich zuständigen Gemeinde in Deutschland. Das ist die Gemeinde, bei der Du zuletzt gemeldet warst. Den Antrag und eine Erklärung, wie das geht, findest Du bei der Bundeswahlleiterin: Deutsche im Ausland (bundeswahlleiterin.de) .
Wenn Du nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, darfst Du den Deutschen Bundestag nicht wählen.
Nur manche Ausländerinnen und Ausländer dürfen bei bestimmten Wahlen in Deutschland wählen. Zum Beispiel dürfen Staatsangehörige eines anderen Landes der Europäischen Union (EU) in Deutschland an Europawahlen und auch an Kommunalwahlen teilnehmen.
Angehörige von Staaten außerhalb der EU dürfen in Deutschland grundsätzlich nicht wählen. Darüber wird jedoch immer wieder gestritten. Einen Überblick über die politische Mitbestimmung und das Ausländerwahlrecht in Deutschland, bekommst Du z.B. hier: Migration und politische Partizipation (bpb.de) .
Sehr gut! Dann darfst Du wählen.
Als Nächstes erhältst Du von deiner Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung per Post.

Darin steht, wann die Wahl ist und wo Du wählen kannst (dein Wahllokal). Wie eine Wahlbenachrichtigung aussehen kann, siehst Du im Bild.
Die Wahlbenachrichtigung wird etwa vier bis sechs Wochen vor der Wahl an dich persönlich versendet. Du solltest sie spätestens bis zum 2. Februar (drei Wochen vor der Wahl) erhalten haben.
PS: Du kannst auch schon wählen, bevor Du eine Wahlbenachrichtigung erhalten hast. Dafür musst Du persönlich zu deinem Wahlamt gehen.
Wenn Du drei Wochen vor der Wahl noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hast, kann es sein, dass Du nicht im Wählerverzeichnis stehst.
In das Wählerverzeichnis werden alle Menschen eingetragen, die am 12. Januar an ihrem Wohnort gemeldet und wahlberechtigt sind. Wenn Du nicht im Wählerverzeichnis stehst, erhältst Du auch keine Wahlbenachrichtigung. Das kann folgende Gründe haben:
- Du bist nicht wahlberechtigt.
- Du bist an deinem Wohnort nicht gemeldet.
- Du bist kürzlich umgezogen.
- Das Wählerverzeichnis ist fehlerhaft.
Wenn Du umgezogen bist oder ein Fehler vorliegt, solltest Du dich schnell bei deiner Wahlbehörde melden. Dort kannst Du dich noch bis zum 7. Februar in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Wie das geht und was Du besonders bei Umzügen beachten musst, kannst Du hier nachlesen: Wählerverzeichnis und Umzug (bundeswahlleiterin.de) .
Der Wahltag ist der 23. Februar 2025.

Traditionell ist der Wahltag ein Sonntag – damit möglichst viele Menschen wählen gehen können. In der Regel kannst Du nur an deinem Wohnort wählen.
Du hast da doch hoffentlich noch nichts vor?
Die Wahllokale öffnen am Wahltag um 8 Uhr und schließen um 18 Uhr. In dieser Zeit kannst Du dort deine Stimmen abgeben.

Du kannst nur in dem Wahllokal wählen, das für dich an deinem Wohnort eingerichtet wurde. Das kann z.B. in einer Schule, einem Kindergarten oder eine Turnhalle sein. Die Adresse deines Wahllokales findest Du auf der Wahlbenachrichtigung.
Wenn Du wählen gehst, vergiss deine Wahlbenachrichtigung nicht. Nimm auch deinen Personalausweis mit, denn möglicherweise musst Du dich ausweisen.
Ob dein Wahllokal barrierefrei ist, also z.B. mit einem Rollstuhl oder einer Gehhilfe erreichbar ist, steht auf deiner Wahlbenachrichtigung.

Falls dein Wahllokal nicht barrierefrei ist, kannst Du in einem anderen, barrierefreien Wahllokal oder per Briefwahl wählen. In beiden Fällen benötigst Du einen Wahlschein. Wie Du einen Wahlschein beantragen kannst, steht auf deiner Wahlbenachrichtigung.
Mehr Informationen dazu findest Du hier: Barrierefreies Wählen (bundeswahlleiterin.de)
Keine Panik! Wenn Du die Wahlbenachrichtigung nicht (mehr) hast, kannst Du trotzdem wählen, wenn Du dich ausweisen kannst. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer suchen Dich dann im Wählerverzeichnis. Stehst Du darin, darfst Du wählen.
Hast Du deinen Personalausweis vergessen, kannst Du dich im Wahllokal auch mit einem anderen amtlichen Dokument mit Bild ausweisen z.B.:
- deinem Reisepass
- deinem Führerschein
- deinem Behindertenausweis
Schwieriger wird es, wenn Du dich überhaupt nicht ausweisen kannst. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen in jedem Fall deine Identität feststellen können.
Wenn Du am Wahltag nicht in dein Wahllokal kommen kannst, kannst Du auch schon vor dem 23. Februar deine Stimme abgeben: per Briefwahl. Aber Achtung: 2025 ist der Zeitraum für Briefwahl kürzer als sonst!
Grund ist die vorgezogene Bundestagswahl. Dadurch steht erst am 30. Januar fest, welche Parteien und Personen zur Wahl antreten dürfen. Erst danach können die Stimmzettel gedruckt werden.
In den meisten Städten und Gemeinden werden die Briefwahlunterlagen deshalb frühestens zwischen dem 6. und 10. Februar verschickt. Wenige Tage später kommen die Unterlagen dann per Post bei den Briefwählenden an.
Damit die ausgefüllten Wahlbriefe rechtzeitig bei den Wahlämtern eingehen, müssen sie bis spätestens 20. Februar zurück in die Post gegeben werden. Wer Briefwahl macht, hat also eine bis höchstens zwei Wochen Zeit, die Unterlagen auszufüllen und zurückzuschicken.
Mehr Informationen zum verkürzten Zeitraum der Briefwahl gibt es bei der Bundeswahlleiterin (bundeswahlleiterin.de) .
Wenn Du Briefwahl machen möchtest, musst Du einen Wahlschein beantragen.
Der Antrag steht auf der Rückseite deiner Wahlbenachrichtigung. Den musst Du ausfüllen und per Post an die angegebene Adresse schicken.
Für die Wahl 2025 ist es sinnvoll, nicht auf die Wahlbenachrichtigung zu warten: Du kannst den Antrag schriftlich (z.B. per E-Mail) oder persönlich bei deiner Gemeinde (aber nicht telefonisch!) stellen, bevor Du deine Wahlbenachrichtigung bekommen hast. In vielen Gemeinden kannst Du den Antrag auch im Internet stellen.
Dein Antrag muss spätestens bis zum 21. Februar um 15 Uhr bei deinem Wahlamt eingegangen sein. Wenn Du per Brief auf dem Postweg wählen willst, solltest Du aber nicht so lange warten.
Was Du bei Briefwahl sonst noch beachten musst, kannst Du hier nachlesen: Briefwahl (bundeswahlleiterin.de) .
Frühestens drei Wochen vor der Wahl – in den meisten Fällen aber wohl erst ab dem 6. bis 10. Februar – bekommst Du deine Wahlunterlagen zugeschickt.
Und zwar an die Adresse, die Du auf deinem Antrag angegeben hast. Das kann auch dein Urlaubsort sein.

In den Wahlunterlagen findest Du:
- eine Anleitung
- einen Wahlschein
- einen roten Briefumschlag
- einen weißen Briefumschlag
- den Stimmzettel
Auf der Anleitung steht Schritt für Schritt, wie Du die Unterlagen ausfüllen musst.
Wenn Du die Briefwahlunterlagen rechtzeitig beantragt und ein paar Tage vor der Wahl noch nicht bekommen hast, solltest Du bei deinem Wahlamt unbedingt nachfragen.
Wenn Du dem Wahlamt versichern kannst, dass Du den beantragten Wahlschein nicht erhalten hast, kannst Du einen neuen bekommen – allerdings nur bis zum Tag vor der Wahl, 12 Uhr.
In Ausnahmefällen, beispielsweise bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung, kannst Du den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.
Wichtig: Hast Du den Wahlschein verloren, wird dieser nicht ersetzt! Eine Teilnahme an der Wahl ist dann nicht mehr möglich.
Wenn Du verreist bist oder im Ausland lebst, kannst Du dir die Wahlunterlagen ins Ausland schicken lassen. Aber Achtung: Bei der Wahl 2025 kann es sein, dass Du deinen Wahlbrief nicht mehr rechtzeitig zurückschicken kannst!
Die Versendung deiner Briefwahlunterlagen und dein Wahlbrief werden auf dem Postweg wahrscheinlich länger brauchen als innerhalb Deutschlands. Der Briefwahlzeitraum wird dadurch nochmals kürzer.
Wenn Du Briefwahl im Ausland machen willst, solltest Du dich vorab informieren, wie schnell der Postweg in das jeweilige Land und zurück nach Deutschland ist.

In einigen Ländern bieten die deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate) an, Wahlbriefe über den Kurierweg zu verschicken. Aber: Das muss nicht allen Ländern schneller sein als der Postweg. Was Du dabei beachten musst, erfährst Du hier: Nutzung des amtlichen Kurierwegs (bundeswahlleiterin.de).
Im Wahllokal meldest Du dich bei den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Sie stellen den korrekten Ablauf der Wahl sicher.

Wenn Du ins Wahllokal kommst, erhältst Du einen Stimmzettel. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer können zuvor verlangen, dass Du deine Wahlbenachrichtigung vorzeigst.
Den Stimmzettel musst Du nun alleine in einer der Wahlkabinen ausfüllen. Denn Wahlen in Deutschland sind geheim. Wen Du wählst, geht niemanden etwas an. Das heißt auch: In der Wahlkabine darfst Du weder fotografieren noch filmen!
PS: Bei anderen Wahlen kann der Ablauf im Wahllokal anders sein. Wenn es am gleichen Tag weitere Wahlen gibt, kann es sein, dass Du mehrere Stimmzettel für verschiedene Wahlen oder Abstimmungen erhältst.
Wenn Du den Wahlbrief noch nicht abgeschickt hast, kannst Du auch am Wahltag in einem Wahllokal deines Wahlkreises wählen.
Die Wahllokale öffnen am Wahltag um 8 Uhr und schließen um 18 Uhr. In dieser Zeit kannst Du dort deine Stimmen abgeben. Nimm dazu deinen gültigen Personalausweis sowie die Briefwahlunterlagen mit – zumindest den Wahlschein aus den Briefwahlunterlagen brauchst Du unbedingt.
Nach Übergabe des Wahlscheins bekommst Du von den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern einen neuen Stimmzettel.
Den neuen Stimmzettel füllst Du nun alleine in einer der Wahlkabinen aus. Denn Wahlen in Deutschland sind geheim. Wen Du wählst, geht niemanden etwas an. Das heißt auch: In der Wahlkabine darfst Du weder fotografieren noch filmen!
Für Menschen mit besonderen Einschränkungen gibt es Unterstützung beim Wählen.
Menschen, die blind oder sehbehindert sind, können eine Stimmzettelschablone beantragen. Die gibt es bei den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes.
Auch Menschen, die nicht oder nicht ausreichend lesen können oder aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel auszufüllen, können sich bei der Stimmabgabe in der Wahlkabine helfen lassen.
Informiere die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in deinem Wahllokal, wenn Du Hilfe beim Wählen brauchst. Das gehört zu ihren Aufgaben.
Wichtig ist: Welche Hilfe Du benötigst, wer dir hilft (z.B. eine Assistenz, ein Betreuer oder ein Wahlhelfer/ eine Wahlhelferin), aber vor allem, wen Du wählst, entscheidest Du selbst. Wer dir hilft, darf nicht darüber sprechen, wem Du deine Stimme gegeben hast.
Mehr Informationen dazu bekommst Du hier: Barrierefreies Wählen (bundeswahlleiterin.de) .
Auf deinem Stimmzettel hast Du zwei Stimmen zu vergeben: die Erststimme und die Zweitstimme.
Wie ein Stimmzettel aussieht, siehst Du im Bild.

Mit der Erststimme wählst Du eine Kandidatin oder einen Kandidaten, die oder der für deinen Wahlkreis in den Bundestag einziehen soll. Die Erststimme vergibst Du in der linken Spalte Deines Stimmzettels.
Mit der Zweitstimme wählst Du eine Liste mit mehreren Kandidatinnen und Kandidaten einer Partei, die für dein Bundesland in den Bundestag einziehen sollen. Die Zweitstimme vergibst Du in der rechten Spalte deines Stimmzettels.
Die Zweitstimme entscheidet darüber, ob eine Partei in den Bundestag kommt und wie viel Einfluss sie dort hat. Je mehr Zweitstimmen eine Partei erhält, desto mehr Sitze bekommt sie im Bundestag. Sie muss mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen erhalten, um in den Bundestag einzuziehen.
Wie Erst- und Zweitstimme funktionieren, erklären wir dir hier: Erklärfilm zu Erst- und Zweitstimme (bpb.de) .
Nun musst Du nur noch ankreuzen.
Wichtig ist: Du darfst pro Spalte auf dem Stimmzettel nur ein Kreuz machen. Deine Wahlentscheidung muss auf dem Stimmzettel zweifelsfrei erkennbar sein:

Deine Kreuze (oder eine andere deutlich erkennbare Markierung) müssen eindeutig in die dafür vorgesehenen Kreise gesetzt werden, damit deine Stimmen gültig sind.
Kreuzt Du gar keine oder in einer Spalte mehr als eine Kandidatin / einen Kandidaten oder mehr als eine Partei an, schreibst oder malst auf den Stimmzettel oder setzt deine Kreuze sehr unsauber, wird dein Stimmzettel ungültig. Deine Stimmen werden dann nicht gezählt.
Wenn Du insgesamt nur ein Kreuz setzt, also nur deine Erststimme oder nur deine Zweitstimme abgibst, wird diese Stimme aber gezählt!
Für den Fall, dass Du deinen Stimmzettel aus Versehen ungültig gemacht hast oder dich „verwählt“ hast, kannst Du bei den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern einen neuen Stimmzettel bekommen. Der alte muss dann vernichtet werden.
Beispiele, wie dein Stimmzettel ungültig werden kann, siehst Du im Bild.
Es gibt viele Möglichkeiten, dich über die zur Wahl stehenden Personen und Parteien zu informieren.
Welche Parteien und Personen in den Bundesländern und den Wahlkreisen antreten, erfährst Du bei der Bundeswahlleiterin: Parteien und Kandidaturen (bundeswahlleiterin.de) Die wichtigsten Fakten zu den zur Wahl stehenden Parteien findest Du hier: Wer steht zur Wahl? (bpb.de) .

Welche Positionen die Parteien vertreten, kannst Du in den jeweiligen Wahlprogrammen der Parteien nachlesen. Diese veröffentlichen die Parteien in der Regel auf ihren Internetseiten. Eine Übersicht über Parteiprogramme findest Du auch hier: Parteiunterlagen zum Download (bundeswahlleiterin.de)
Eine andere Möglichkeit, unterschiedliche Positionen der Parteien kennenzulernen und mit deinen eigenen zu vergleichen, ist der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung.
Deine Stimmen sind wertvoll! Du solltest dir deshalb vorher gut überlegen, wen Du wählen willst.
Du kannst dich auch entscheiden, keiner Partei oder Person deine Stimmen zu geben. Dann enthältst Du dich.

Die Möglichkeit, mit "Stimmenthaltung" auf dem Stimmzettel abzustimmen, gibt es in Deutschland nicht.
Du kannst dich deiner Stimme enthalten, indem Du entweder nicht an der Wahl teilnimmst oder deinen Stimmzettel ungültig machst, z.B. indem Du keine Stimmen vergibst.
Gehst Du nicht zur Wahl, wirst Du bei der Wahlbeteiligung nicht erfasst. Gibst Du einen ungültigen Stimmzettel ab, zählt das dagegen als Wahlbeteiligung.
Wenn Du deine Kreuze gemacht hast, musst Du den Stimmzettel falten. Und zwar so, dass niemand sieht, wen Du gewählt hast.
Mit dem gefalteten Stimmzettel gehst Du zur Wahlurne. Bevor Du den Stimmzettel einwerfen darfst, suchen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Wählerverzeichnis nach deinem Namen. Wenn sie dich darin gefunden haben, darfst Du den Stimmzettel in die Wahlurne werfen.
PS: Bei anderen Wahlen kann der Ablauf im Wahllokal anders sein. Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Dass Du nicht im Wählerverzeichnis stehst, kann mehrere Gründe haben:
- Du bist im falschen Wahllokal.
- Es gibt einen Fehler im Wählerverzeichnis.
- Du bist nicht wahlberechtigt.
In den ersten beiden Fällen werden dir die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer des Wahllokals weiterhelfen. Sprich sie einfach an. Wenn sie die Probleme vor Ort klären können, darfst Du deine Stimme abgeben. Andernfalls wird dein Stimmzettel vernichtet. Eventuell musst Du auch ein anderes Wahllokal aufsuchen.
Wenn Du deine Kreuze gemacht hast, steckst Du den Stimmzettel in den beigelegten weißen Umschlag und verschließt ihn.

Auf dem Wahlschein musst Du dann die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit Ort, Datum und Unterschrift versehen. Damit versprichst Du, dass Du selbst und ohne den Einfluss anderer Personen deine Kreuze gemacht hast.
Den Wahlschein steckst Du dann zusammen mit dem verschlossenen weißen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag.
Den roten Wahlbriefumschlag verschließt Du ebenfalls und schickst ihn per Post an die angegebene Adresse oder bringst ihn selbst bei deinem Wahlamt vorbei. Der Wahlbrief muss dort bis 18 Uhr am Wahltag eingegangen sein.
Super, geschafft!

Ab 18 Uhr am Wahltag kannst Du die ersten Prognosen und Hochrechnungen dazu verfolgen, wer die Wahl gewonnen hat. Das vorläufige Ergebnis gibt es dann meistens in der Nacht zum Montag.
Wenn Du wissen willst, wie die Auszählung der Stimmen abläuft, kannst Du ab 18 Uhr in deinem (oder einem beliebigen anderen) Wahllokal vorbeischauen. Die Auszählung ist öffentlich.
Vielen Dank und bis zum nächsten Mal!
Impressum
Die Wahlhilfe ist ein Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb, Bonn 2025. www.bpb.de/impressum
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