Dann mal los! Zuerst eine Frage:
Darfst Du überhaupt wählen?
Dazu musst Du vier Bedingungen erfüllen:
- Du musst Staatsbürger/-in Deutschlands oder eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) sein.
- Du musst mindestens 16 Jahre alt sein.
- Du musst seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder einem anderen Land der EU wohnen.
- Du darfst nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Wenn Du noch keine 16 Jahre alt bist, darfst Du das Europäische Parlament nicht wählen. Das steht so im Europawahlgesetz für Deutschland.
Wichtig: Entscheidend ist dein Alter am Wahltag. In Deutschland ist das der 9. Juni. Bist Du zu diesem Zeitpunkt noch keine 16 Jahre alt, darfst Du leider nicht an der Europawahl teilnehmen.
Zur Europawahl 2024 dürfen zum ersten Mal auch Menschen ab 16 wählen. Das Alter für die Wahlberechtigung wurde von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt. Für viele andere Wahlen in Deutschland musst Du aber weiterhin 18 Jahre alt sein. Mehr Informationen dazu findest Du z.B. hier: einfach Politik zur Europawahl (bpb.de) .
Auch wenn Du als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger im Ausland lebst, bist Du eventuell wahlberechtigt.
Ob und wie Du wählen kannst, unterscheidet sich danach, wo Du wohnst.
Ich wohne in einem anderen Land der EU. Ich wohne nicht in einem EU-Mitgliedstaat.Auch wenn Du die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaats hast, darfst Du in Deutschland zur Europawahl wählen.
Dafür musst Du 16 Jahre alt sein und seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat wohnen.
Wenn Du seit 1999 schon einmal zu einer Europawahl in Deutschland gewählt hast und hier gemeldet bist, solltest Du bereits im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Dann hast Du eine Wahlbenachrichtigung erhalten und darfst wählen.
Wenn Du in Deutschland wohnst und das erste Mal an der Europawahl teilnimmst, wissen die Wahlbehörden möglicherweise nicht, dass es dich gibt und dass Du wählen willst. Deshalb kannst Du dich bis zum 19. Mai in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Mehr Informationen und das Antragsformular dazu findest Du hier: Informationen für Unionsbürger/-innen (bundeswahlleiterin.de) .
Wenn Du weder die deutsche Staatsbürgerschaft noch die eines EU-Mitgliedstaates hast, darfst Du das Europäische Parlament nicht wählen.
Angehörige von Staaten außerhalb der EU dürfen in Deutschland grundsätzlich nicht wählen. Darüber wird jedoch immer wieder gestritten. Einen Überblick über die politische Mitbestimmung und das Ausländerwahlrecht in Deutschland, bekommst Du z.B. hier: Migration und politische Partizipation (bpb.de) .
Wenn Du als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger in einem anderen EU-Mitgliedstaat wohnst, hast du zwei Möglichkeiten:
Du kannst an der Europawahl in Deutschland teilnehmen, wenn Du seit mindestens drei Monaten in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union wohnst und 16 Jahre alt bist. Dafür kannst Du bis zum 19. Mai einen Antrag in Deutschland stellen. Mehr Informationen findest Du hier: Deutsche im Ausland (bundeswahlleiterin.de) .
Du kannst stattdessen an der Europawahl des EU-Mitgliedstaates teilnehmen, in dem Du wohnst. Dabei gelten dann die Regeln des jeweiligen Landes. Informationen dazu findest Du hier: Wie wähle ich im Ausland? (elections.europa.eu) .
Wichtig: Du kannst nur in einem Land an der Europawahl teilnehmen!
Auch wenn Du dauerhaft in einem Land außerhalb der EU lebst, kannst Du wahlberechtigt sein.
Du bist dann wahlberechtigt, wenn Du in den letzten 25 Jahren und nach deinem 14. Geburtstag mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gewohnt hast.
Wahlberechtigt kannst Du als Deutsche oder Deutscher im Ausland außerdem sein, wenn Du aus anderen Gründen mit den politischen Verhältnissen in Deutschland „persönlich und unmittelbar“ vertraut und von ihnen betroffen bist. Wann das der Fall sein kann, erfährst Du hier: Beispiele (bundeswahlleiterin.de) .
Wenn Du jetzt wählen willst, musst Du einen Antrag stellen: Denn die Wahlbehörde weiß sonst nicht, dass Du wählen willst. Dafür musst Du dich bis zum 19. Mai in das Wählerverzeichnis eintragen lassen bei der für dich zuständigen Gemeinde in Deutschland. Das ist meistens die Gemeinde, bei der Du zuletzt gemeldet warst. Den Antrag und eine Erklärung, wie das geht, findest Du hier: Deutsche im Ausland (bundeswahlleiterin.de) .
Sehr gut! Dann darfst Du wählen.
Als Nächstes erhältst Du von deiner Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung per Post.
Darin steht, wann die Wahl ist und wo Du wählen kannst (dein Wahllokal). Wie eine Wahlbenachrichtigung aussehen kann, siehst Du im Bild.
Die Wahlbenachrichtigung wird etwa vier bis sechs Wochen vor der Wahl an dich persönlich versendet. Du solltest sie spätestens bis zum 19. Mai (drei Wochen vor der Wahl) erhalten haben.
PS: Du kannst auch schon wählen, bevor Du eine Wahlbenachrichtigung erhalten hast. Dafür musst Du persönlich zu deinem Wahlamt gehen.
Wenn Du drei Wochen vor der Wahl noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hast, kann es sein, dass Du nicht im Wählerverzeichnis stehst.
In das Wählerverzeichnis werden alle Menschen eingetragen, die am 28. April an ihrem Wohnort gemeldet und wahlberechtigt sind. Wenn Du nicht im Wählerverzeichnis stehst, erhältst Du auch keine Wahlbenachrichtigung. Das kann folgende Gründe haben:
- Du bist nicht wahlberechtigt.
- Du bist an deinem Wohnort nicht gemeldet.
- Du bist kürzlich umgezogen.
- Das Wählerverzeichnis ist fehlerhaft.
- Du bist Bürger/-in eines anderen EU-Staates und wählst zum ersten Mal in Deutschland.
Wenn Du umgezogen bist oder ein Fehler im Wählerverzeichnis vorliegt, solltest Du Dich schnell bei deiner Wahlbehörde melden. Dort kannst Du dich noch bis zum 19. Mai in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Wichtig: Wenn Du wahlberechtigt bist und nach dem 19. Mai nicht im Wählerverzeichnis eingetragen bist, kannst Du Einspruch gegen das Wählerverzeichnis erheben.
Wie das geht und was Du besonders bei Umzügen beachten musst, kannst Du hier nachlesen: Wählerverzeichnis und Umzug (bundeswahlleiterin.de) .
Der Wahltag ist in Deutschland der 9. Juni 2024.
Die Wahl zum Europäischen Parlament findet vom 6. bis 9. Juni statt. Es wählen also nicht alle Länder der EU am gleichen Tag. Die meisten Länder wählen am Sonntag, den 9. Juni – damit möglichst viele Menschen Zeit haben, wählen zu gehen.
Du hast da doch hoffentlich noch nichts vor?
Die Wahllokale öffnen am Wahltag um 8 Uhr und schließen um 18 Uhr. In dieser Zeit kannst Du dort deine Stimme abgeben.
Du kannst nur in dem Wahllokal wählen, das für dich an deinem Wohnort eingerichtet wurde. Das kann z.B. in einer Schule, einem Kindergarten oder eine Turnhalle sein. Die Adresse Deines Wahllokales findest Du auf der Wahlbenachrichtigung.
Wenn Du wählen gehst, vergiss deine Wahlbenachrichtigung nicht. Nimm auch deinen Personalausweis mit, denn möglicherweise musst Du dich ausweisen.
Ob Dein Wahllokal barrierefrei, also z.B. mit einem Rollstuhl oder einer Gehhilfe erreichbar ist, steht auf deiner Wahlbenachrichtigung.
Falls Dein Wahllokal nicht barrierefrei ist, kannst Du in einem anderen, barrierefreien Wahllokal oder per Briefwahl wählen. In beiden Fällen benötigst Du einen Wahlschein. Wie Du einen Wahlschein beantragen kannst, steht auf deiner Wahlbenachrichtigung.
Keine Panik! Wenn Du die Wahlbenachrichtigung nicht mehr hast, kannst Du trotzdem wählen, wenn Du dich ausweisen kannst. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer suchen dich dann im Wählerverzeichnis. Stehst Du darin, darfst Du wählen.
Hast Du deinen Personalausweis vergessen, kannst Du dich im Wahllokal auch mit einem anderen amtlichen Dokument mit Bild ausweisen, z.B.:
- deinem Reisepass
- deinem Führerschein
- deinem Behindertenausweis
Schwieriger wird es, wenn Du Dich überhaupt nicht ausweisen kannst. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen in jedem Fall deine Identität feststellen können.
Wenn Du am Wahltag nicht in dein Wahllokal kommen kannst, kannst Du auch schon vor dem 9. Juni deine Stimme abgeben: per Briefwahl.
Dafür musst Du einen Wahlschein beantragen. Der Antrag steht auf der Rückseite deiner Wahlbenachrichtigung. Den musst Du ausfüllen und per Post an die angegebene Adresse schicken. Er muss spätestens bis zum 7. Juni um 18 Uhr bei deinem Wahlamt eingegangen sein.
Du kannst den Antrag auch schriftlich (z.B. per E-Mail) oder persönlich bei deiner Gemeinde (aber nicht telefonisch!) stellen, sogar bevor Du deine Wahlbenachrichtigung bekommen hast. In vielen Gemeinden kannst Du den Antrag auch im Internet stellen.
Was Du bei der Briefwahl sonst noch beachten musst, kannst Du hier nachlesen: Briefwahl (bundeswahlleiterin.de) .
Frühestens sechs Wochen vor der Wahl bekommst Du deine Wahlunterlagen zugeschickt.
Und zwar an die Adresse, die Du auf deinem Antrag angegeben hast. Das kann auch dein Urlaubsort im In- oder Ausland sein.
In den Wahlunterlagen findest Du:
- eine Anleitung
- einen Wahlschein
- einen roten Briefumschlag
- einen weißen Briefumschlag
- den Stimmzettel
In der Anleitung steht Schritt für Schritt, wie Du die Unterlagen ausfüllen musst.
Wenn Du die Briefwahlunterlagen rechtzeitig beantragt und ein paar Tage vor der Wahl noch nicht bekommen hast, solltest Du bei deinem Wahlamt unbedingt nachfragen.
Wenn Du dem Wahlamt versichern kannst, dass Du den beantragten Wahlschein nicht erhalten hast, kannst Du einen neuen bekommen – allerdings nur bis zum Freitag (7. Juni) vor der Wahl, 18 Uhr.
In Ausnahmefällen, beispielsweise bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung, kannst Du den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen. Wichtig: Hast Du den Wahlschein verloren, wird dieser nicht ersetzt! Eine Teilnahme an der Wahl ist dann nicht mehr möglich.
Im Wahllokal meldest Du dich bei den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Sie stellen den korrekten Ablauf der Wahl sicher.
Wenn Du ins Wahllokal kommst, erhältst Du einen Stimmzettel. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer können zuvor verlangen, dass Du deine Wahlbenachrichtigung vorzeigst.
Den Stimmzettel musst Du nun alleine in einer der Wahlkabinen ausfüllen. Denn Wahlen in Deutschland sind geheim. Wen Du wählst, geht niemanden etwas an. Das heißt auch: In der Wahlkabine darfst Du weder fotografieren noch filmen!
PS: Bei anderen Wahlen kann der Ablauf im Wahllokal anders sein. Wenn es am gleichen Tag weitere Wahlen gibt, kann es sein, dass Du mehrere Stimmzettel für verschiedene Wahlen oder Abstimmungen erhältst.
Wenn Du den Wahlbrief noch nicht abgeschickt hast, kannst Du auch am Wahltag in einem Wahllokal deines Wahlkreises wählen gehen.
Die Wahllokale öffnen am Wahltag um 8 Uhr und schließen um 18 Uhr. In dieser Zeit kannst Du dort deine Stimme abgeben. Nimm dazu deinen gültigen Personalausweis sowie die Briefwahlunterlagen mit – zumindest den Wahlschein aus den Briefwahlunterlagen brauchst Du unbedingt.
Nach Übergabe des Wahlscheins bekommst Du von den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern einen neuen Stimmzettel.
Den neuen Stimmzettel füllst Du nun alleine in einer der Wahlkabinen aus. Denn Wahlen in Deutschland sind geheim. Wen Du wählst, geht niemanden etwas an. Das heißt auch: In der Wahlkabine darfst Du weder fotografieren noch filmen!
Für Menschen mit besonderen Einschränkungen gibt es Unterstützung beim Wählen.
Menschen, die blind oder sehbehindert sind, können eine Stimmzettelschablone beantragen. Die gibt es bei den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes.
Auch Menschen, die nicht oder nicht ausreichend lesen können oder aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel auszufüllen, können sich bei der Stimmabgabe in der Wahlkabine helfen lassen.
Informiere die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in deinem Wahllokal, wenn Du Hilfe beim Wählen brauchst. Das gehört zu ihren Aufgaben.
Wichtig ist: Welche Hilfe Du benötigst, wer dir hilft (z.B. eine Assistenz, ein Betreuer oder ein Wahlhelfer/ eine Wahlhelferin), aber vor allem, wen Du wählst, entscheidest Du selbst. Wer dir hilft, darf nicht darüber sprechen, wem Du deine Stimme gegeben hast.
Mehr Informationen zum barrierefreien Wählen bekommst Du hier: Barrierefreies Wählen (bundeswahlleiterin.de) .
Auf Deinem Stimmzettel hast Du eine Stimme zu vergeben.
Deine Stimme vergibst Du in der rechten Spalte des Stimmzettels. Wie ein Stimmzettel aussieht, siehst Du im Bild.
Mit deiner Stimme wählst Du eine von insgesamt 34 Parteien und politischen Vereinigungen, die in deinem Bundesland antreten.
Die Parteien treten mit Listen an. Das heißt, Du entscheidest dich nicht für eine Person, sondern für eine Liste an Bewerberinnen und Bewerbern einer Partei. Welche das sind, haben die Parteien vorher festgelegt.
Diese Listen stehen untereinander auf dem Stimmzettel. Die Reihenfolge richtet sich danach, wie viele Stimmen die Parteien bei der letzten Europawahl in deinem Bundesland bekommen haben. Die Reihenfolge kann daher in jedem Bundesland anders sein.
Nun musst Du nur noch ankreuzen.
Wichtig ist: Du darfst auf dem Stimmzettel nur ein Kreuz machen. Deine Wahlentscheidung muss auf dem Stimmzettel zweifelsfrei erkennbar sein.
Das Kreuz (oder eine andere deutlich erkennbare Markierung) sollte eindeutig in einen der dafür vorgesehenen Kreise in der rechten Spalte gesetzt werden.
Kreuzt Du gar keine oder mehr als eine Parteiliste an, schreibst oder malst auf den Stimmzettel oder setzt dein Kreuz sehr unsauber, wird dein Stimmzettel ungültig. Deine Stimme wird dann nicht gezählt.
Für den Fall, dass Du deinen Stimmzettel aus Versehen ungültig gemacht hast oder dich „verwählt“ hast, kannst Du bei den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern einen neuen Stimmzettel bekommen. Der alte muss dann vernichtet werden.
Beispiele, wie dein Stimmzettel ungültig werden kann, kannst Du dir im Bild anschauen.
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, dich über die zur Wahl stehenden Parteien und ihre Kandidatinnen und Kandidaten zu informieren.
Welche Parteien in Deutschland zur Europawahl antreten, erfährst Du z.B. hier: Zugelassene Parteien und sonstige politische Vereinigungen (bundeswahlleiterin.de) oder hier: Wer steht zur Wahl? (bpb.de) .
Welche Positionen die Parteien vertreten, kannst Du in den jeweiligen Wahlprogrammen der Parteien nachlesen. Diese veröffentlichen die Parteien in der Regel auf ihren Internetseiten. Bei der Bundeswahlleiterin kannst Du neben Programmen auch viele weitere Informationen zu den Parteien herunterladen (bundeswahlleiterin.de) .
Eine andere Möglichkeit, unterschiedliche Positionen der Parteien kennenzulernen und mit deinen eigenen zu vergleichen, ist der Wahl-O-Mat .
Deine Stimme ist wertvoll! Du solltest Dir deshalb vorher gut überlegen, wen Du wählen willst.
Du kannst dich auch entscheiden, keiner Partei deine Stimme zu geben. Dann enthältst Du dich.
Die Möglichkeit, mit "Stimmenthaltung" auf dem Stimmzettel abzustimmen, gibt es in Deutschland nicht.
Du kannst Dich deiner Stimme enthalten, indem Du entweder nicht an der Wahl teilnimmst oder deinen Stimmzettel ungültig machst, z.B. indem Du keine Stimme vergibst.
Gehst Du nicht zur Wahl, wirst Du bei der Wahlbeteiligung nicht erfasst. Gibst Du einen ungültigen Stimmzettel ab, zählt das dagegen als Wahlbeteiligung.
Wenn Du deine Stimme abgegeben hast, musst Du den Stimmzettel falten. Und zwar so, dass niemand sieht, wen Du gewählt hast.
Mit dem gefalteten Stimmzettel gehst Du zur Wahlurne. Bevor Du den Stimmzettel einwerfen darfst, suchen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Wählerverzeichnis nach deinem Namen. Wenn sie dich darin gefunden haben, darfst Du den Stimmzettel in die Wahlurne werfen.
PS: Bei anderen Wahlen kann der Ablauf im Wahllokal anders sein. Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Dass Du nicht im Wählerverzeichnis stehst, kann mehrere Gründe haben:
- Du bist im falschen Wahllokal.
- Es gibt einen Fehler im Wählerverzeichnis.
- Du bist nicht wahlberechtigt.
In den ersten beiden Fällen werden dir die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer des Wahllokals weiterhelfen. Sprich sie einfach an. Wenn sie die Probleme vor Ort klären können, darfst Du deine Stimme abgeben. Andernfalls wird dein Stimmzettel vernichtet. Eventuell musst Du auch ein anderes Wahllokal aufsuchen.
Wenn Du dein Kreuz gemacht hast, steckst Du den Stimmzettel in den beigelegten weißen Umschlag und verschließt ihn.
Auf dem Wahlschein musst Du dann die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit Ort, Datum und Unterschrift versehen. Damit versprichst Du, dass Du selbst und ohne den Einfluss anderer Personen dein Kreuz gemacht hast.
Den Wahlschein steckst Du dann zusammen mit dem verschlossenen weißen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag.
Den roten Wahlbriefumschlag verschließt Du ebenfalls und schickst ihn per Post an die angegebene Adresse oder bringst ihn selbst bei deinem Wahlamt vorbei. Der Wahlbrief muss dort bis 18 Uhr am Wahltag eingegangen sein.
Super, geschafft!
Ab 18 Uhr am Wahltag kannst Du die ersten Prognosen und Hochrechnungen dazu verfolgen, wer die Wahl gewonnen hat. Das vorläufige Ergebnis gibt es dann meistens in der Nacht zum Montag.
Wenn Du wissen willst, wie die Auszählung der Stimmen abläuft, kannst Du ab 18 Uhr in deinem (oder einem beliebigen anderen) Wahllokal vorbeischauen. Die Auszählung ist öffentlich.
Vielen Dank und bis zum nächsten Mal!
Impressum
Die Wahlhilfe zur Europawahl ist ein Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb, Bonn 2024. www.bpb.de/impressum
Anregungen, Lob und Kritik an online@bpb.de
Konzept und Redaktion:
Thomas Fettien, Tim Rotthaus, Lena Stein
Onlineredaktion im Fachbereich Multimedia der bpb
Technische Umsetzung und Design: 3pc GmbH, Berlin .